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Schaden? – Ihre Rechte!

Nun geht es um die Versicherung… Damit Sie auch Ihren Schaden ersetzt bekommen, beachten Sie folgende Tipps:
Die gegnerische Versicherung ist ein Unternehmen, welches seinen Aktionären gegenüber verantwortlich ist und nicht Ihnen als Unfallopfer. Je weniger die Versicherung aus dem Unfall zahlt, um so besser für die Versicherung und deren Aktionäre, und umso schlechter für Sie.
Deshalb gilt: Fragen Sie die gegnerische Versicherung niemals um Rat, wenn es um die Regulierung des Schadens geht.
Vorsicht Schadenmanagement
Die Versicherungen bieten mittlerweile sehr oft an den Schaden schnell und unkompliziert zu regeln, dass sogenannte Schadensmanagement und vermitteln dann auch sofort einen eigenen Kfz-Gutachter.
Dafür beschäftigen die Versicherungsunternehmen sehr gut ausgebildete Sachbearbeiter, welche bereits am Telefon versuchen, Sie von Ihrem guten Recht abzubringen.Sie als Geschädigter haben jedoch nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Schadenermittlung zu beauftragen !!!
Falls Sie Ihr Auto in der Werkstatt reparieren, verlangen Sie eine Kostenübernahme-Bestätigung durch Ihren Versicherer. Fragen Sie einfach in der Werkstatt oder bei Ihrer Versicherung danach. Ein Formular dazu finden Sie auch bei uns unter “Auftragserteilung”.
Wenn Sie auf Gutachten-Basis abrechnen, steht Ihnen der vom Gutachter ermittelte Minderwert ebenfalls zu.
Auch bei einer voraussichtlichen Schuldzuteilung haben Sie Anspruch auf einen Rechtsanwalt oder Sachverständigen Ihrer Wahl.Das gilt auch, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen eigenen KFZ-Sachverständigen beauftragt hat und dessen Gutachten bereits vorliegt.
Verlangen Sie bei Verzögerungen, zum Beispiel durch polizeiliche Ermittlungen, eine Vorauszahlung. Diese wird oft gewährt und schont Ihre finanziellen Mittel.
Stellen Sie sich bitte folgende Fragen:
  • Warum bietet die Versicherung des Unfallverursachers mir an, meinen Schaden so schnell und umkompliziert wie möglich zu re gulieren?
  • Warum mein beschädigtes Fahrzeug in der Vertragswerkstatt der Versicherung instandsetzten lassen und nicht bei einer Werkstatt meines Vertrauens?
  • Warum keinen Rechtsanwalt und keinen eigenen Sachverständigen?
Antwort: Kostenkontrolle !